PPWR / EUDR

Ihr Partner für PPWR- & EUDR-konforme Verpackungen

Nachhaltigkeit ist bei Flexpack kein Schlagwort, sondern unser strategisches Fundament. Mit der Verabschiedung des Verpackungs-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) sowie mit der EU Deforestation Regulation (EUDR) entsteht ein klarer regulatorischer Rahmen für die Kreislaufwirtschaft – mit konkreten Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Ressourceneinsatz und transparente Lieferketten.

Wir begrüßen diese Entwicklung, denn sie schafft Planungssicherheit und ermöglicht es, nachhaltige Verpackungslösungen konsequent weiterzuentwickeln. Bei Flexpack behalten wir alle relevanten Vorgaben im Blick und unterstützen Sie dabei, Ihre Verpackungen frühzeitig zukunftssicher und rechtskonform auszurichten.

So unterstützen wir Sie

Regulatorische Veränderungen erfordern Orientierung und ein gutes Verständnis der kommenden Anforderungen. Wir unterstützen Sie dabei, relevante Entwicklungen frühzeitig einzuordnen und fundierte Entscheidungen für Ihre Verpackungsstrategie zu treffen.

Strategische Planungssicherheit mit Flexpack

Ob PPWR oder EUDR – wir verstehen regulatorische Anforderungen nicht als Hürde, sondern als Chance für bessere Verpackungslösungen. Unser Anspruch ist es, komplexe Vorgaben in praktikable, wirtschaftliche und nachhaltige Konzepte zu übersetzen.

FPS Flexpack begleitet Sie mit:

  • zukunftssicheren, gesetzeskonformen Verpackungslösungen
  • transparenter Material- und Dokumentationsbasis
  • praxisnaher Beratung zu aktuellen und zukünftigen Anforderungen

Produktsicherheit & Lebensmittelkontakt

Unsere Verpackungslösungen für den Lebensmittelkontakt werden regelmäßig durch unabhängige Prüfinstitute analysiert und bewertet. Die Untersuchungen erfolgen auf Basis geltender gesetzlicher Anforderungen und anerkannter Prüfstandards.

Bestehende Unbedenklichkeitsbescheinigungen bestätigen die Eignung der eingesetzten Materialien für den jeweiligen Verwendungszweck. Auch im Hinblick auf zukünftige PPWR-Anforderungen – etwa zu Stoffbeschränkungen wie PFAS oder Schwermetallen – zeigen aktuelle Prüfergebnisse keine Hinweise auf Abweichungen.

Wir beobachten regulatorische Entwicklungen kontinuierlich und stellen sicher, dass Ihre Verpackungen auch künftig allen Anforderungen entsprechen.

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Mit der PPWR (VO (EU) 2025/40) etabliert die Europäische Union ein einheitliches Regelwerk für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Im Fokus stehen Abfallvermeidung, Recyclingfähigkeit und der Ausbau der Kreislaufwirtschaft.

Die Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026 schrittweise angewendet. Viele Detailanforderungen werden derzeit noch durch delegierte Rechtsakte konkretisiert und treten überwiegend ab 2028 bzw. 2030 in Kraft (Timeline).

Flexpack verfolgt einen vorausschauenden Ansatz zur Umsetzung der PPWR und unterstützt Sie aktiv bei der Vorbereitung auf kommende Anforderungen:

Als Lieferant im Sinne der PPWR stellen wir Ihnen alle notwendigen Daten für den Konformitätsnachweis Ihrer Verpackungen bereit. Je nach Geschäftsmodell können darüber hinaus weitere Rollen und Pflichten relevant sein (z. B. Hersteller, Importeur oder Vertreiber).

VerpackDG: Der deutsche Fahrplan für die PPWR

Der Entwurf des neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) wurde verabschiedet und setzt die europäische PPWR in nationales Recht um. Ab dem 12. August 2026 ersetzt es das bisherige Verpackungsgesetz.

Zeitliche Umsetzung der PPWR

Ab 12. August 2026 – Start der Anwendung

Ab 2027

Ab 12. Februar 2028

Ab 12. August 2028

Ab 2029

Ab 01. Januar 2030

EUDR: Sorgfaltspflicht für papierbasierte Verpackungen

Neben dem Verpackungsrecht stellt die EUDR klare Anforderungen an die Herkunft von Rohstoffen. Für Verpackungen mit Papier-, Karton- oder biobasierten Bestandteilen gilt künftig eine umfassende Nachweispflicht zur Entwaldungsfreiheit.

Was das konkret bedeutet:

Unser Beitrag:
Flexpack arbeitet eng mit Vorlieferanten zusammen, um alle erforderlichen Nachweise sicherzustellen. So bleiben Ihre Verpackungslösungen auch im Hinblick auf die EUDR vollständig konform.

EUDR-Erklärung

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